Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EfffT)
Die Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten richtet sich an Betriebe und Mitarbeiter, bei denen elektrotechnische Arbeiten regelmäßig anfallen, ohne dass hierfür dauerhaft eine vollumfängliche Elektrofachkraft eingesetzt wird.
Sie schafft eine fachliche Grundlage, um klar definierte elektrotechnische Tätigkeiten durch entsprechend qualifizierte Personen durchführen zu lassen.
Typische betriebliche Ausgangssituation
In vielen handwerklich oder technisch geprägten Tätigkeitsfeldern entstehen im Arbeitsalltag wiederkehrende elektrotechnische Arbeiten, beispielsweise im Zusammenhang mit Montage, Instandhaltung oder dem Anschluss von Betriebsmitteln.
Diese Tätigkeiten werden häufig von Personen mit handwerklicher Ausbildung ausgeführt, die über praktische Erfahrung verfügen, jedoch keine elektrotechnische Berufsausbildung besitzen.
Rechtlicher Rahmen
Elektrotechnische Arbeiten dürfen nur von entsprechend qualifizierten Personen durchgeführt werden. Maßgeblich sind hierbei unter anderem:
- DGUV Vorschrift 3
- DIN VDE 1000-10
- DIN EN 50110-1
Die Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ermöglicht es, Personen für klar abgegrenzte, wiederkehrende Tätigkeiten fachlich zu qualifizieren und damit eine Grundlage zur Erfüllung der Anforderungen dieser Regelwerke zu schaffen.
Ziel der Ausbildung
Ziel der Ausbildung ist es, den Teilnehmenden die fachlichen Grundlagen zu vermitteln, um festgelegte elektrotechnische Tätigkeiten sicher und fachgerecht ausführen zu können.
Die Teilnehmenden sollen insbesondere:
- grundlegende elektrotechnische Gefährdungen erkennen
- geeignete Schutzmaßnahmen anwenden
- die Grenzen der eigenen Qualifikation kennen und einhalten
- ihre Tätigkeit fachlich korrekt einordnen können
Die Ausbildung vermittelt keine umfassende elektrotechnische Berufsausbildung.
Aufbau und Ausrichtung der Schulung
Die Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten wird als einheitliche Schulung angeboten.
Die Schulung vermittelt grundlegende elektrotechnische Kenntnisse sowie ausgewählte Beispiele typischer festgelegter Tätigkeiten. Die inhaltlichen Schwerpunkte orientieren sich an den beruflichen Hintergründen und Tätigkeitsfeldern der Teilnehmenden.
Sofern die Schulung betriebsspezifisch durchgeführt wird und die festgelegten Tätigkeiten im Vorfeld definiert sind, umfasst die Ausbildung die vollständige Qualifizierung zur Elektrofachkraft für diese Tätigkeiten.
Wird die Schulung als offene Schulung durchgeführt, vermittelt sie die fachlichen Grundlagen, auf deren Basis eine betriebliche Qualifizierung erfolgen kann.
Betriebliche Qualifizierung und Verantwortung
Die abschließende Qualifizierung für die tatsächlich auszuführenden festgelegten Tätigkeiten erfolgt im jeweiligen Betrieb.
Dazu gehören insbesondere:
- die konkrete Festlegung der zulässigen Tätigkeiten
- die arbeitsplatzbezogene Unterweisung
- die organisatorische Einbindung und Beauftragung
Erst im Rahmen dieser betrieblichen Festlegung gelten Personen für die definierten Tätigkeiten als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten.
Die Ausbildung ersetzt keine umfassende elektrotechnische Berufsausbildung und keine betriebliche Einweisung.